Wir betreiben eine Allgemeinkanzlei, wobei unsere Schwerpunkte durchaus im Bereich des Miet-, Pacht- und Wohnungseigentumsrechts sowie des Familien- und Erbrechts, des Verkehrs- und Arbeitsrecht zu sehen sind.
Im Bereich des Mietrechts vertreten wir Mieter und Vermieter sowohl im Wohnungs-, als auch im Gewerbemietrecht. Darüber hinaus sind wir im Bereich des Pacht- und Landpachtrechts tätig. Eine besondere Stellung nimmt bei uns auch die Beratung und Vertretung von Wohnungs- und Teileigentümern ein.
Darüber hinaus vertreten wir Sie auch in folgenden Rechtsgebieten:
• Familienrecht (Ehe-, Familien- und Kindschaftsrecht inkl. der familienrechtlichen Bezüge zum Erbrecht, Gesellschafts-, Sozial- und Steuerrecht. Das Recht der nichtehelichen Lebensgemeinschaft. Familienrechtliches Verfahrens- und Kostenrecht. Internationales Privatrecht im Bereich des Familienrechtes. Lebenspartnerschaften)
• Arbeitsrecht (Individualarbeitsrecht vom Abschluss über die Änderung von Arbeitsverträgen bis hin zum Berufsbildungsvertrag. Vertretung bei Beendigung von Arbeits- und Berufsausbildungsverhältnissen einschließlich Kündigungsschutz. Schutz von Schwangeren, Müttern und Schwerbehinderten sowie Jugendlichen. Kollektives Arbeitsrecht im Bereich Tarifvertrags-, Personalvertretungs- und Betriebsverfassungsrecht sowie im Bereich Arbeitskampf und Mitbestimmung)
• Im Bereich des allgemeinen Zivilrechts sind wir darüber hinaus im Kaufvertragsrecht, Werkvertragsrecht, Gesellschafts- und Versicherungsrecht, Inkassotätigkeit und des Vertragsrechts sowie der Vertragsgestaltung tätig.
• Strafrecht (Strafverteidigung, Nebenklage, Zeugenbeistand etc., Vertretung in Ordnungswidrigkeitenverfahren)
• Verkehrsrecht (Schadensersatzrecht in Verkehrsunfallangelegenheiten, Verkehrsordnungswidrigkeiten und -strafverfahren (Trunkenheit, Fahren ohne Fahrerlaubnis, Verkehrsunfallflucht etc.) sowie Fahrpersonalgesetzangelegenheiten)